Denkmalgeschützte Gebäude
Außer alten Schlössern, Burgen und Kirchen können auch ganz normale Wohnhäuser unter Denkmalschutz gestellt werden, wenn sie ein Zeitzeugnis für ihre Epoche oder die Geschichte darstellen und dies ist nicht nur bei Prachtbauten der Fall. Das bedeutet: je älter und seltener ein Gebäude ist, desto eher wird es zum Denkmal erklärt, was auch insbesondere für Gebäude aus der Nachkriegszeit gilt, bei denen oft sehr rasch gehandelt werden muss, bevor alles abgerissen ist.
Für Besitzer eines denkmalgeschützten Hauses bedeutet das gewisse Einschränkungen bei Veränderungen am Haus, die denkmalverträglich sein müssen. Je nachdem, was bei dem Objekt das Besondere und Bewahrenswerte ist (z.B. das äußere Erscheinungsbild, ein altes Treppenhaus oder ähnliches -nur sehr selten gilt der Denkmalschutz für den gesamten Innenbereich oder die Raumaufteilung) sind für diesen Bereich die Denkmalpflegeanforderungen bei den Wohnwünschen zu berücksichtigen. Bei der Zusammenarbeit von Architekt und Denkmalpfleger kann der Bauherr viel Interessantes über das Gebäude und dessen Geschichte erfahren, was dann oft auch einen Einfluss auf die Wünsche und Pläne zur Umgestaltung des Hauses hat. Meist werden hier einvernehmliche Lösungen gefunden, die sowohl dem Baurecht Genüge tun als auch dem Bewohner ermöglichen, nach seinen Wünschen in dem Haus zu leben, ohne dass das Faszinierende an dem Gebäude verloren geht.
Die Denkmalschutzbehörde kann den Bauherren in vielen Bereichen behilflich sein:
› finanziellen Hilfe: es gibt eine ganze Reihe Förderprogramme des Bundes und der Länder, zum Beispiel das Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz oder spezielle Förderprogramme für den ländlichen Raum
› Informationen zu Stiftungen und Fördervereinen, die sich im Denkmalschutz engagieren
› Empfehlungen von Architekten und Handwerkern, die Erfahrung mit denkmalgeschützten Gebäuden haben, was nicht nur aus ästhetischen sondern vielmehr aus bautechnischen Gesichtspunkten besonders wichtig ist.
Ohne den nötigen Sachverstand, kann hier bei der Umsetzung von Renovierungsmaßnahmen viel kaputt gemacht werden. So wurde früher z.B. das Fachwerk oft mit Dispersionsfarbe gestrichen, was zwar von außen pflegeleicht ist, aber von innen das Holz modern lässt.
Gerade im Bereich Wärmedämmung treten aktuell immer wieder Fehler auf, weil nicht genügend beachtet wird, dass alte Häuser meist eine ohnehin gute Energiebilanz haben und daher eine zusätzliche Dämmung gar nicht erforderlich ist.
Da die Baudenkmäler auf ihre Art einzigartig sind, gilt immer, dass der Charakter des Hauses berücksichtigt werden und eine hierauf abgestimmte individuelle Lösung gefunden werden muss. Hierfür sind ein guter Architekt, gute Handwerker und ein guter Energieberater absolut unerlässlich. Trotz einer guten Gesamtenergiebilanz, kommen auf den Besitzer eines Gebäudes aus den Nachkriegsjahren unter Umständen enorme Heizkosten zu, wofür es aber eine Reihe von Möglichkeiten zur besseren Isolierung gibt.
Die ganz besondere Anziehungskraft dieser Gebäude liegt in ihrer Andersartigkeit, in ihrer Erinnerung an alte Zeiten, in ihren oft uncharakteristischen Wohnräumen mit ungewöhnlichen Deckenhöhen und Raumzuschnitten, die ursprünglich für eine andere Nutzung gebaut wurden. Der Besitzer eines denkmalgeschützten Gebäudes übernimmt damit auch die Verantwortung, ein Stück Geschichte in unsere Zeit zu retten.
