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21.09.2011

Mögliche Fehler in der Energierechnung

Die Verbraucherzentrale Sachsen rät Verbrauchern zur sorgfältigen Überprüfung der jährlichen Energierechnung, da es vorkommen kann, dass bei den zwar in sich richtigen Abrechnungen falsche Ausgangsdaten zugrundegelegt wurden oder ggf. auch eine Verwechslung der Zählernummern vorliegen kann.

Die Vermutung von Verbrauchern, dass der Zähler fehlerhaft sei, trifft meist nicht zu. Falls die Richtigkeit eines gültig geeichten Zählers bezweifelt wird, kann über das jeweilige Energieversorgungsunternehmen, das Eigentümer des Zählers ist, eine Prüfung bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle beantragt werden. Allerdings muss der Kunde die Kosten der Prüfung selbst tragen, wenn die Messgenauigkeit innerhalb der Fehlergrenzen liegt.