Folgen Sie uns

Damit Sie immer auf dem neusten Stand bleiben und teilhaben an spannenden Themen.
 
 
12.06.2010

Energieausweis für Gebäude / Häuser

1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude die „Ausweispflicht“: Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den Energieausweis vorlegen. Wie viel Sprit der eigene PKW verbraucht wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie / Heizkosten „verschlingt“, kann kaum einer sagen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt ab sofort Mietern, Käufern und Eigentümern eine schnelle Übersicht bzw. Auskunft über den Energieverbrauch der Immobilie