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24.08.2011

Energieausweis sollte Modernisierungs-Empfehlungen aufzeigen

Moderisierungs-Empfehlungen im EnergieausweisVermieter sollten bei der Beantragung eines Energieausweises darauf achten, dass darin auch energetische Modernisierungsempfehlungen - d.h. Vorschläge zu sinnvollen und kostengünstigen Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz des Gebäudes- enthalten sind. Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) sollten die Modernisierungsempfehlungen kurze, fachliche Hinweise sein. Hierzu sind Energiefachleute laut EU-Richtlinien sowohl bei der Ausstellung von Bedarfs- als auch von Verbrauchsenergieausweisen verpflichtet. Als ein essentieller Inhalt des Energieausweises müssen Modernisierungsempfehlungen vom Aussteller immer beigefügt sein. Im Energieausweis ist auch zu vermerken, wenn keine Modernisierungsempfehlungen möglich sind (z. B. weil das Gebäude bereits umfassend energetisch saniert wurde). Diese Angaben erleichtern die Bewertung der Qualität eines Gebäudes und der daraus resultierenden energetischen Optimierung. Auf der Basis der hieraus gewonnenen Erkenntnisse können Gebäudeeigentümer einfacher entscheiden, welche Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden sollten, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen. Ein zusätzliches Formblatt zum Energieausweis weist konkrete Verbesserungs-möglichkeiten hinsichtlich der Gebäudehülle und der Anlagentechnik auf, sowie hilfreiche Hinweise zur Reduzierung des Energieaufwands und zu sinnvollen Kombinationen von einzelnen Energiesparmaßnahmen.

Die hauptsächliche Zielsetzung der Modernisierungsempfehlungen liegt darin, Hauseigentümern zum einen energetische Mängel und zum anderen sinnvolle und praktische Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die Empfehlungen stellen aber nur eine Information und keine Verpflichtung zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen dar.
In den EU-Richtlinien ist festgehalten, dass nur tatsächlich wirtschaftlich vorteilhafte Sanierungsmaßnahmen, die gleichzeitig eine energetisch sinnvolle Investition in das Gebäude darstellen, empfohlen werden; d.h. die Investitionen sollten sich innerhalb der Nutzungsdauer durch die eingesparten Energiekosten amortisieren.
Zu den am häufigsten empfohlenen Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz zählen u.a. der Austausch von Fenstern, die Anbringung einer zusätzlichen Dämmung oder die Erneuerung der Heizanlage.