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01.12.2011

Bei Nichteinhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV) drohen hohe Bußgelder

Der Verband Privater Bauherren (VPB) macht alle Bauherren, die neu bauen oder sanieren nachdrücklich darauf aufmerksam, dass bei Verstößen gegen die EnEV mit Bußgeldern bis zu 50.000€ gerechnet werden muss.

Der Gesetzgeber hat sowohl in der Energieeinsparverordnung (EnEV) als auch im Energieeinsparungsgesetz (EnEG) viele Details für den Neubau oder die Altbausanierung vorgeschrieben.

Diese beinhalten u.a. auch:

  • Konstruktion und Bauweise von Fassaden und Dach
  • Auswahl der Heiztechnik
  • Inspektion und Wartung der Anlagen
  • Aushang eines Energieausweises.

Hierbei muss auch schon bei kleineren Verstößen, wie z.B.

  • Nichteinhaltung der Inspektionsintervalle für Gebäudeklimaanlagen
  • oder Installation eines Heizkessels ohne CE-Prüfzeichen
  • oder dem Versäumnis als Vermieter einem potenziellen Mieter auf Wunsch den Energieausweis vorzulegen

mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro gerechnet werden.

Zusätzlich zu den Bußgeldandrohungen, lässt der Staat auch die Umsetzung der EnEV durch die Baubehörden überprüfen.
Hierzu ist es wichtig zu wissen, dass ausschließlich die Bauherren für die Umsetzung der Vorgaben verantwortlich sind. D.h. die Bauherren müssen die Leistungen der beauftragten Planer und Handwerksfirmen prüfen. Da dies als Nichtfachmann nahezu unmöglich ist, gibt es so genannte Unternehmerbescheinigungen, die bestätigen, dass der Bau beziehungsweise Umbau den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Diese Bescheinigungen von den beauftragten Firmen dienen einerseits als Nachweis für die Behörden und andererseits auch der Dokumentation der Haus-Akte hinsichtlich der 5- jährigen Gewährleistungsgarantie und sollten deshalb sorgfältig aufbewahrt werden.
Für die Firmen besteht die Verpflichtung zur Ausstellung von Unternehmererklärungen; erfolgt dies verspätet oder fehlerhaft, so drohen auch dem Unternehmer Bußgelder bis zu 5.000 €.
Empfehlenswert für die Sicherheit der Bauherren ist die Beratung von einem unabhängigen Bausachverständigen bei Planung und Baukontrolle.

Eine weitere Warnung des VPB betrifft die Fördermittel über die KfW:
Werden von einem Bauherren wissentlich oder sogar vorsätzlich KfW-Mittel beantragt, obwohl bekannt ist, dass sein Haus oder die geplante Modernisierungsmaßnahme nicht förderfähig ist, so muss mit einer Anklage wegen versuchten Betrugs gerechnet werden.
Wurden die Mittel bewilligt und auch verbaut, so liegt ein vollendeter Betrug vor, der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Folge hat.

Weitere Infos:        Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro
Chausseestraße 8, 10115 Berlin,
Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,
E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.