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23.11.2011

EnEV: Bis Jahresende muss oberste Geschossdecke gedämmt sein

Bis zum 21.12.2011 müssen laut Energiesparverordnung (EnEV) 2009, begehbare, ungedämmte oberste Geschossdecken nachträglich gedämmt werden.  Laut neuster offizieller EnEV-Auslegung, z. B. Haus & Grund Deutschland, sind viele Decken von dieser Verordnung nicht betroffen. Nach dieser Auslegung gelten alle massiven Deckenkonstruktionen, die seit 1969 errichtet sowie sämtliche Holzbalkendecken aller Altersklassen als gedämmt.  Anmerkung:  Dies ist eine Auslegung die viele aus der Fachwelt nicht teilen. Der Hauseigentümer tappt dadurch weiter im Dunkeln.