23.11.2011
EnEV: Bis Jahresende muss oberste Geschossdecke gedämmt sein
Bis zum 21.12.2011 müssen laut Energiesparverordnung (EnEV) 2009, begehbare, ungedämmte oberste Geschossdecken nachträglich gedämmt werden. Laut neuster offizieller EnEV-Auslegung, z. B. Haus & Grund Deutschland, sind viele Decken von dieser Verordnung nicht betroffen. Nach dieser Auslegung gelten alle massiven Deckenkonstruktionen, die seit 1969 errichtet sowie sämtliche Holzbalkendecken aller Altersklassen als gedämmt. Anmerkung: Dies ist eine Auslegung die viele aus der Fachwelt nicht teilen. Der Hauseigentümer tappt dadurch weiter im Dunkeln.
