Fenster als zweiter Rettungsweg
Um ein Fenster als zweiten Rettungsweg vorzusehen, müssen Sie auf viele Dinge achten. Die Wichtigsten sind nachfolgend zusammengefasst.
Für Fenster als Rettungsweg ist ein lichtes Maß von mindestens 0,90 m in der Breite und 1,20 m in der Höhe einzuhalten. Die Brüstungshöhe darf 1,20 m nicht übersteigen. Falls die Brüstungshöhe nicht eingehalten werden kann, müssen Ausstiegshilfen, wie Leitern etc., vorgesehen werden. Ist der Rettungsweg ein Dachfenster, darf der Austritt nicht mehr als 1 m, waagerecht gemessen, von der Traufkante entfernt sein. Damit soll ermöglicht werden, dass die Feuerwehr den Anleiterpunkt von unten erkennen kann. Können die 1 m nicht eingehalten werden, muss eine Standfläche mit Geländer und Anleitermöglichkeit, eingeplant werden. Diese Standfläche muss zu jeder Jahres- und Witterungszeit benutzbar sein.
