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21.03.2011

Energieeffiziente Sanierung - staatliche Zuschüsse

Förderungsprogramme von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Hier gibt es seit 01.März 2011 zwei neue Programme:
Neben umfassenden Sanierungen werden auch einzelne Maßnahmen gefördert.
Insbesondere bei älteren Wohnhäusern bedarf es meist umfangreicher und aufwändiger Maßnahmen, um den Standard eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen.
Da aber auch schon einzelne Sanierungsmaßnahmen oder effektive Kombinationen eine deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs bewirken können, fördert das neue Programm u.a.

  1. Wärmedämmung
  2. Heizungserneuerung
  3. Fensteraustausch, auch Dachfenster
  4. Lüftungseinbau

Hauseigentümer können somit einen staatlichen Zuschuss für eine vollständige Sanierung oder für einzelne Sanierungsschritte zur Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudes erhalten.
Begünstigt werden bis max. 2 Wohneinheiten und der Zuschuss richtet sich nach dem erreichten KfW-Effizienzhaus-Standard und kann bis zu 13.125 € pro Wohneinheit betragen.
Voraussetzungen:     

• Antragstellung vor Erwerb oder Sanierung eines Gebäudes
• kein Ferien- und Wochenendhaus
• keine gewerblich genutzte Fläche
• Bauantrag für das Objekt darf nicht nach dem 01.01.1995 gestellt worden sein

Zinsgünstiger Kredit:
Anstatt einer direkten Förderung kann auch ein zinsgünstiger Kredit von bis zu 50.000 € pro Wohneinheit beantragt werden.
Auch hier wird ab 01. März 2011 eine neue endfällige Finanzierungsvariante angeboten:
• bis zu 8 Jahre Kreditlaufzeit mit 8 Jahren Zinsfestschreibung bei 8 tilgungsfreien Anlaufjahren, Mindestlaufzeit 4 Jahre

Weitere Infos unter www.kfw.de