29.09.2010
Abstand Holzkonstruktion zur Geländeoberkante
5cm soll die Holzkonstruktion gegenüber Wasser absorbierenden Flächen ( z. B. Kies, Gitterrost etc.) und 30cm gegenüber Wasser reflektierenden Flächen wie Begrünung (Pflaster, Beton etc.) nach den anerkannten Regeln der Technik aufweisen. Bei Wänden muss gemäß Abdichtungsnorm, DIN 18195-4: 2000-08, alle vom Boden (auch Bodenplatte) berührten Außenflächen der Umfassungswände gegen seitliche Feuchtigkeit abgedichtet werden. Die Abdichtung soll im Regelfall bis 300 mm über Gelände hochgeführt werden. Der Wert von 150mm darf nicht unterschritten werden.
