16.03.2010
Augen auf! Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbssteuer ist zu einem großen Kostenfaktor beim Immobilienerwerb geworden. In einzelnen Bundesländern beträgt sie inzwischen schon 4% des Kaufpreises. Besonders sollten die etwaigen Käufer auf die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer zu legen. Dabei wird nicht nur der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis angesetzt, sondern auch Nebenleistungen des Verkäufers, etwa die Durchführung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen.
