Folgen Sie uns

Damit Sie immer auf dem neusten Stand bleiben und teilhaben an spannenden Themen.
 
 
11.11.2010

Bauherr lehnt Kostenübernahme bei unberechtigter Mängelrüge ab

Fordert der Bauherr vom Unternehmer eine Mängelbeseitigung, muss der Unternehmer auf jeden Fall der Mängeluntersuchung nachgehen. Dies muss er auch dann, wenn der Bauherr eine Kostenübernahme bei einer unberechtigten Mängelrüge ablehnt. Nach Entscheidung des BGH ist der Schadensersatzanspruch gegen dem Bauherr durch die Ablehnung nicht beeinträchtigt worden. Es ist vielmehr Aufgabe des Unternehmer die Behauptungen zu überprüfen und Grund und Umfang seiner Leistungspflicht selbst zu beurteilen. Auch nach der Abnahme seines Gewerks gilt dies. Daraus folglich ergibt sich, dass die Erhebung auch einer unberechtigten Mängelrüge im Grundsatz keine Pflichtverletzung des Bauherr darstellt, sodass dieser auch nicht die Kosten dafür zu tragen hat. Es bleibt dem Unternehmer nur der Weg des Schadensersatz bei unberechtigter Mängelrüge gegenüber dem Bauherr.