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01.10.2010

Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 beschlossen

Die Bundesregierung hat am 18.03.2009 dem Entwurf der EnEV einschließlich Änderungsvorgaben des Bundesrats zugestimmt. Damit stehen nun alle Inhalte der EnEV 2009 fest. Die Verordnung wird nach einer Stillhaltefrist von sechs Monaten voraussichtlich zum 1. Oktober 2009 in Kraft treten. Durch die EnEV 2009 wird nach Angaben eine Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen bei Neubauten und Sanierung um ca. 30 % umgesetzt. Die Verschärfung der energetischen Anforderungen an die Außenhülle (Transmissionswärmeverlust) beträgt ca. 15 %. Der maximal zulässige Primärenergiebedarf wird für Wohngebäude zukünftig anhand eines Referenzgebäudes mit gleicher Geometrie, Ausrichtung und Nutzfläche unter der Annahme standardisierter Bauteile und Anlagentechnik individuell ermittelt. Der A/V abhängige Tabellenwert entfällt. Ebenso wird der maximal zulässige spezifische Transmissionswärmeverlust nicht mehr durch das A/V-Verhältnis vorgegeben, sondern basiert auf einen Tabellenwert nach Gebäudenutzfläche und Einbindung des Gebäudes. Alternativ kann für die Bilanzierung zum bisherigen Verfahren nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 auch das Verfahren nach DIN V 18599 angewendet werden. Für innovative Heizsysteme, für deren Berechnung es weder anerkannte Regeln der Technik noch gesicherte Erfahrungswerte gibt, können Komponenten mit ähnlichen energetischen Eigenschaften angesetzt werden. Der bisher alternativ zulässige Nachweis über die Unterschreitung des spezifischen Transmissionswärmeverlusts der Gebäudehülle, die sog. 76 %-Regel, entfällt dadurch. Die primärenergetische Bewertung von Strom wird von 2,7 auf 2,6 herabgesetzt. Bei Änderung, Erweiterung und Ausbau von Wohngebäuden kann der Nachweis der Einhaltung der EnEV wahlweise entweder für einzelne Bauteile oder das gesamte Gebäude durchgeführt werden. Die Definition der Bagatellgrenze für Nachweise wurde verändert und vereinfacht. Zukünftig liegt die Grenze bei der keine Anforderungen erfüllt werden müssen anstatt bei 20% einer Bauteilfläche gleicher Orientierung bei 10% der Gesamtfläche eines Bauteils ohne Berücksichtigung der Orientierung. Die Formeln zur Berechnung der Gebäudenutzfläche AN wurden vereinheitlicht. Bei sehr hohen und sehr niedrigen Geschossen sind diese jedoch einzubeziehen. Bei Nichtwohngebäuden wurden ebenfalls Änderungen gegenüber der EnEV2007 durchgeführt. Der Jahres-Primärenergiebedarf wurde ebenso verschärft, der Nachweis durch den Transmissionswärmeverlust (H`T) wurde durch gemittelte Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) einzelner Außenbauteile ersetzt. Weitere Detailänderungen gibt es im Berechnungsverfahren. Mindestanforderungen bei der Inbetriebnahme bestehen neben den Heizkesseln nun auch für alle Wärmeerzeugersysteme und beziehen sich auf das Produkt aus Erzeugeraufwandzahl und Primärenergiefaktor.