Erhöhung der Sanierungsquote erforderlich
Zur Erreichung der Ziele des Energiekonzepts im Wohngebäudebereich der Bundesregierung und der Klimaschutzziele ist eine deutliche Erhöhung der Sanierungsquote erforderlich. In diesem Rahmen steht zunächst die energieeffiziente Sanierung bei Häusern aus den 50er- und 60er- Jahren an.
Allein durch die energetische Sanierung der Gebäudehüllen von Ein- und Zweifamilienhäusern (Dächer, Fassaden, Kellerdecken und Fenster), kann etwa die Hälfte des Primärenergiebedarfs eingespart werden.
Entgegen der oft getroffenen Aussage, dass die geforderte Sanierung drastische Mietsteigerungen und hohe Kosten für Immobilienbesitzer verursacht und dadurch der Eindruck „Energieeffizienz sei für Mieter und Eigentümer unerschwinglich“, erweckt wird, rechnet sich eine Sanierung in vielerlei Hinsicht.
Die vielfältigen kurz- und mittelfristigen Fördermöglichkeiten reduzieren Belastung für Hauseigentümer (zinsverbilligte Kredite und Tilgungszuschüsse oder sogar direkte Barzuschüsse) - das bekannteste Programm ist: “Energieeffizient Sanieren“ der KfW-Förderbank.
KfW-Förderung lohnt sich sowohl für Hauseigentümer als auch für den Staat:
Hauseigentümer | Staat |
|---|---|
finanzielle Hilfe vom Staat | Fördergung der privaten Investition |
erhebliche Einsparung von Energiekosten | Schaffung von Arbeitsplätzen |
steigender Substanzwert der Immobilie | Konjunkturankurbelung |
Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen in privaten Haushalten können bis max. 6000 € zu 20% (1.200 €) direkt steuerlich abgesetzt werden. | Mehr Steuereinnahmen |
Im Internet finden Eigenheimbesitzer auf den Seiten der KfW Förderbank unter der Rubrik "Bauen, Wohnen, Energie sparen" detaillierte Hinweise zu den angebotenen Finanzierungsprogrammen bei Gebäudeinvestitionen.
