Folgen Sie uns

Damit Sie immer auf dem neusten Stand bleiben und teilhaben an spannenden Themen.
 
 
06.01.2011

Erhöhung der Sanierungsquote erforderlich

Zur Erreichung der Ziele des Energiekonzepts im Wohngebäudebereich der Bundesregierung und der Klimaschutzziele ist eine deutliche Erhöhung der Sanierungsquote erforderlich. In diesem Rahmen steht zunächst die energieeffiziente Sanierung bei Häusern aus den 50er- und 60er- Jahren an.
Allein durch die energetische Sanierung der Gebäudehüllen von Ein- und Zweifamilienhäusern (Dächer, Fassaden, Kellerdecken und Fenster), kann etwa die Hälfte des Primärenergiebedarfs eingespart werden.

Entgegen der oft getroffenen Aussage, dass die geforderte Sanierung drastische Mietsteigerungen und hohe Kosten für Immobilienbesitzer verursacht und dadurch der Eindruck „Energieeffizienz sei für Mieter und Eigentümer unerschwinglich“, erweckt wird, rechnet sich eine Sanierung in vielerlei Hinsicht.
Die vielfältigen kurz- und mittelfristigen Fördermöglichkeiten reduzieren Belastung für Hauseigentümer (zinsverbilligte Kredite und Tilgungszuschüsse  oder sogar direkte Barzuschüsse) - das bekannteste Programm ist: “Energieeffizient Sanieren“ der KfW-Förderbank.

KfW-Förderung lohnt sich sowohl für Hauseigentümer als auch für den Staat:

Hauseigentümer

Staat

finanzielle Hilfe vom Staat

Fördergung der privaten Investition

erhebliche Einsparung von Energiekosten

Schaffung von Arbeitsplätzen

steigender Substanzwert der Immobilie

Konjunkturankurbelung

Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen in privaten Haushalten können bis max. 6000 € zu 20% (1.200 €) direkt steuerlich abgesetzt werden.

Mehr Steuereinnahmen


Im Internet finden Eigenheimbesitzer auf den Seiten der KfW Förderbank unter der Rubrik "Bauen, Wohnen, Energie sparen" detaillierte Hinweise zu den angebotenen Finanzierungsprogrammen bei Gebäudeinvestitionen.