07.10.2010
Ermäßigter Steuersatz für Wasser-Hausanschlüsse
Rückwirkend bis zum 8. Juli 2008 unterliegt die Umsatzsteuer für das Legen des Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen den ermäßigten Satz von 7%. Dies ermöglichte ein Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 3. April 2008. (10.2009)
