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07.10.2010

Ermäßigter Steuersatz für Wasser-Hausanschlüsse

Rückwirkend bis zum 8. Juli 2008 unterliegt die Umsatzsteuer für das Legen des Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen den ermäßigten Satz von 7%. Dies ermöglichte ein Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 3. April 2008. (10.2009)