01.01.2009
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG
Bauherren, welche erst ab 1. Januar 2009 ihren Bauantrag stellen und anschließend bauen wollen betrifft das:"Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz- welches per 01.01.2009 in Kraft tritt. Dies zwingt alle Bauherren (Privat, Staat und Kommune, Industrie) dazu bei der Heizung für das Projekt einen bestimmten Anteil davon aus "Erneuerbaren Engerien" zu gewinnen. Fördermittel können ggf. beantragt werden. Diese wurden auf 500 Millionen Euro, jährlich, aufgestockt und sollen wohl auch in diesem Umfang noch einige Zeit bleiben. Das Gesetz gilt nicht für Bauanträge die vor dem 31.12.2008 gestellt wurden.
