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22.09.2010

Schallschutz beim Einfamilienhaus

Bei Schallschutz für Räume im eigenen Wohnbereich, bestehen keine öffentlich-rechtlichen Anforderungen. Aber Privatrechtlich, sofern keine schriftlichen Anforderungen getroffen worden. Ist nichts Konkretes vereinbart, wird Schallschutz mittlerer Güte geschuldet. Und wie hierzu die Schallschutzwerte sein müssen entscheiden Richter und kein Techniker. Meistens werden die Empfehlungen des Beiblattes 2 der DIN 4109 für normalen Schallschutz herangezogen. Dieser beträgt beim eigenen Wohnbereich L´n,w <= 56 dB. Wird mit Komfort, Ruhig, Luxus oder erhöhter Schallschutz geworben liegen diese Werte natürlich höher.