Wer trägt die Gewährleistung für Mängel vom Bauherrn zur Verfügung gestelltes Material?
Der Auftraggeber stellt Holz für ein zu errichtendes Bauwerk, nach ca. 5 Jahren kommt es im Schwellbereich zu Mängeln durch fehlende Imprägnierung bzw. weil nicht geeignetes Holz (Gefährdungsklasse) verwandt wurde. Der Auftraggeber wendet ein das das Material vom Auftraggeber gestellt wurde. Nach einem Urteil bekommt der Auftraggeber Recht. Der Auftragnehmer hätte das gelieferte Material prüfen müssen, falls er dies nicht feststellen kann, hätte er sich beim Lieferanten kundig machen müssen. Jedoch hätte zur rechtssicheren Erfüllung dieser Prüfpflicht nicht die einfache Anfrage beim Lieferanten ausgereicht. Kann der Auftragnehmer die gegebenenfalls positive Aussage des Lieferanten nicht teilen, sollte er schriftlich den Auftraggeber auf die Unwägbarkeiten und eventuelle zukünftige Mängel hinweisen. Mieter müssen keine unnötigen Modernisierungskosten zahlen Nach einer Modernisierung können sich Vermieter von ihren Mietern nur die wirklich notwendigen Kosten zurückholen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes müssen Mieter unnötige, unzweckmäßige oder überhöhte Aufwendungen nicht zahlen. Diese dürfen nicht zur Berechnung einer Mieterhöhung angesetzt werden, entschied der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 41/08; AZ: VIII ZR 84/08).
