03.12.2011
Architektenplanung hat Steuervorteile nicht beachtet: Schadensersatz?
Architekten & Ingenieure müssen eine Planung sowie Nachweise erbringen die die gewünschten Steuervorteile vermitteln, wenn sie dazu vertraglich verpflichtet wurden. Eine Verletzung, ermöglicht den Auftraggeber gegen die Planer Schadensersatz einzufordern. Zur Darlegung muss der Auftraggeber plausibel darstellen, welche Kosten ein erzielbarer fiktiver Gewinn bei vertraglich erfüllter Planung gegenüber dem tatsächlich gezogenen Gewinn entstanden wäre.
