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11.11.2011

Baustoff vorgeschrieben, wann Bedenken anmelden?

Ist ein Mangel auf einem vom AG vorgeschriebenen Baustoff oder Bauteil zurückzuführen, haftet der Auftragnehmer, wenn er es versäumt hat, seine Bedenken hierzu anzumelden.  Die Frage ist: wann ein Baustoff oder Bauteil vorgeschrieben ist.  Laut OLG Jena vom 02.04.2008 – AZ.: 2 U 811/05 hat hierzu Folgendes sinngemäß ausgeführt.  Ein Vorschreiben liegt in der Leistungsbeschreibung  dann vor, wenn das genaue Produkt, die genauen Parameter sowie Angabe des Fabrikats genannt sind und keine Alternativen, wie z. B. Produkt X oder gleichwertig, aufgeführt ist.