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20.11.2011

Fahrtenschreiber ab 50 Kilometer

Eine EU-Regelung von 2006 regelt die Ruhezeiten von Kraftfahrer. Fahren die mehr als 50 Kilometer zum Einsatzort, müssen elektronische Fahrtenschreiber vorhanden sein. Was die wenigsten Handwerker wissen, dass diese Verordnung auch für sie gilt. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hatte im Zuge „EU-Wettbewerb Bürokratieabbau“ einen Vorschlag zur Verbesserung eingereicht. Der Vorschlag enthielt die Heraufsetzung der 50 Kilometergrenze auf 100 Kilometer. Der Vorschlag bekam mit Urkunde 2009 den ersten Preis. Seitdem sei laut Stefan Schulze- Sturm vom ZDH nichts mehr passiert, die Regelung ist mit den 50 Kilometern so noch in Kraft.