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11.04.2011

Reicht als Zugangsbeweis per Fax der „OK-Vermerk“ des Absendergerätes aus?

Bei einem „OK-Vermerk“ auf dem Fax Sendebericht kann allgemein davon ausgegangen werden, dass die Faxsendung im Speicher des Empfängerfax eingegangen ist. Dies ist ausreichend für die Zugangsannahme des Schreibens. Bei höherwertigen Geräten kann auch noch anderweitig der Empfang überprüft werden.
Nach der bisherigen Rechtsprechung begründet dies noch keinen Beweis „des ersten Anscheins“ für den Zugang der Sendung. Dies bedeutet aber auch nicht, dass sich der Empfänger mit bloßen Bestreiten den Zugang behauptet. Beim „OK-Vermerk“ des Sendeberichts trifft den Empfänger eine „sekundäre Beweislast“ dahin gehend, dass er erklären muss

  1. welches Faxgerät betreibt er,
  2. ob die behauptete Verbindung im Speicher enthalten ist,
  3. ob und auf welche Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals führt und ggf.
  4. ob es in seinem Einflussbereich zu Störungen beim Faxempfang gekommen ist.

Also gibt selbst bei Vorlage des erfolgreichen Sendebericht keine Rechtsicherheit, daher empfiehlt es sich den Zugang der Sendung telefonisch durch einen zeugen bestätigen zu lassen.