Übersicherung in Bauverträgen
AGB: Ist das Verlagen einer 10% Vertragserfüllungsbürgschaft wirksam, wenn Abschlagsrechnungen nur zu 90% ausbezahlt werden sollen?
In einem Vertrag zwischen Bauträger und Handwerksunternehmer wurden in den „Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ (ZVB), eine Vertragserfüllungsbürgschaft von 10% der Auftragssumme, sowie das Abschlagsrechnungen in Höhe von 90 % der nachgewiesenen ausgeführten Leistungen ausgezahlt werden, vereinbart. Der Handwerksunternehmer übergibt die Bankbürgschaft und von den Abschlagsrechnungen werden vertragsgemäß 90% ausbezahlt. Die Frage, die sich hier stellt, sind 20% (10% + 10%) nicht zu viel Sicherheit?
In einem Fall vom 09.12.2010 – Az.: VII ZR 7/10 stellt der BGH in einen ähnlichen Fall folgendes fest:
„Die Klausel stellt im Verbund der Regelungen, wonach der Auftraggeber 10% der nach Prüfung anerkannten Forderungen einbehalten darf und die 10% Vertragserfüllungsbürgschaft, eine unangemessene Übersicherung da. Dem Auftragnehmer wird hierdurch, bis zur Schlussrechnung stetig Liquidität entzogen.“
