Folgen Sie uns

Damit Sie immer auf dem neusten Stand bleiben und teilhaben an spannenden Themen.
 
 
27.12.2011

Wohnung nach Modernisierung dunkel

Modernisierung darf nicht zur Verdunkelung einer Wohnung führen

Aussenwand vor der Modernisierung

In einem Rechtsstreit entschied das Amtsgericht München (AG München, Urteil v. 08.08.11, Az. 485 C 28220/10), dass gegenüber dem Wohnungseigentümer eine Aufklärungspficht über alle wesentlichen Umstände einer geplanten Modernisierung besteht.In dem verhandelten Fall ging es um verschlechterte Lichtverhältnisse aufgrund des Einbaus einer Innendämmung.

Die Eigentümergemeinschaft einer Wohneigentumsanlage hatte eine Modernisierung zwecks Energieeinsparung geplant und beschlossen, die Entscheidung über die Art und Weise der Innendämmung einem beauftragten Ingenieurbüro zu überlassen.

Ein Wohnungseigentümer einer Dachgeschosswohnung fand heraus, dass durch die beabsichtigte Innendämmung seine Wohnung dunkler werden würde und focht deshalb den Sanierungsbeschluss an.In dem Gerichtsurteil wurde festgestellt, dass die Wohnungseigentümer vor der Abstimmung über die Sanierung über sämtliche möglichen Nachteile hätten informiert werden müssen, da verschlechterte Lichtverhältnisse in einer Eigentumswohnung eine Marktwertminderung bedeuten, die allein durch die bessere Dämmung nicht ausgeglichen wird. Eine alternative Möglichkeit wäre eine weniger die Rechte der Wohnungseigentümer tangierende Außendämmung gewesen. Folglich entspricht ein Sanierungsbeschluss, wenn dieser zu einer Verschlechterung der Lichtverhältnisse in den betroffenen Eigentumswohnungen führt, nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, zumal sich alternativ eine Außenwanddämmung zur Einhaltung der Anforderungen des Klimaschutzes angeboten hätte.