Energierechnung reduzieren dank Solarwärmestrahlen
Positive Auswirkung der Speicherung von Solarwärmestrahlen auf die Energierechnung
Die 3 Komponenten einer Solaranlage und deren Funktionsweise:
⇒ Sonnenkollektor
Hierin wird durch die Sonnenstrahlen eine Wärmeträgerflüssigkeit erhitzt.
⇒ Regeleinheit mit Pumpe
Sie sorgt dafür, dass die Flüssigkeit weitertransportiert wird.
⇒ Warmwasserspeicher
Hier wird die Energie über einen Wärmetauscher an das Speicherwasser abgegeben.
Optimale Standortkriterien:
→ möglichst schattenfreie Dachfläche
→ Dachneigung zwischen 20 und 60 Grad
→ Ausrichtung zwischen Südost und Südwest
Für die Brauchwasser-Erwärmung wird pro Person ca. 1 bis 1½ m² Kollektorfläche benötigt. Ist die Kollektorfläche größer, so könnte auch auf einer West- oder Ostseite ein vergleichbarer Energieertrag erreicht werden.
Noch größer müsste die Kollektorfläche sein, wenn zusätzlich auch noch die Heizung über Solarwärme gespeist werden soll, wofür ein Kombispeicher, der sowohl Brauch- als auch Heizungswasser warm hält, erforderlich ist.
Kalkulation:
Unter folgenden Voraussetzungen könnte der gesamte Wärmebedarf eines Gebäudes über eine solarthermische Anlage abgedeckt werden:
» optimale Ausrichtung
» ausreichend großer Speicher
» sehr gute Isolierung der Gebäudehülle
Nach einer energetischen Gebäudesanierung kommt in der Praxis jedoch nur ein Teil der benötigten Energie von der Sonne. Während in den Sommermonaten die Warmwasserversorgung bei einer durchschnittlich großen Kollektorfläche komplett durch Sonnenwärme erfolgen könnte, fehlen übers Jahr gesehen doch noch ca. 40%, für die eine Zuheizung, wie z.B. Gas-oder Ölheizung oder aber auch eine Wärmepumpe oder Biomasseheizung erforderlich ist.
Für einen 4-Personen-Haushalt betragen die Kosten für eine Solaranlage mit Flachkollektoren zur Warmwasserbereitung ungefähr 4000 bis 6000 Euro. Für eine zusätzliche Unterstützung der Heizung erhöht sich der Preis auf etwa 8000 bis 10000 Euro und der Einsatz von technisch aufwendigeren Vakuumkollektoren, die höhere Temperaturen als Flachkollektoren liefern, führt zu einer weiteren Kostensteigerung.
Staatliche Fördermöglichkeiten:
Beim Neubau wird eine solarthermische Anlage zur Zeit nicht gefördert.
Bei der Modernisierung von Heizungsanlagen kann man vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) einen Zuschuss von 90 € pro m² Kollektorfläche bekommen, wenn sowohl Wasser als auch Räume mit Hilfe der Sonne erwärmt werden.
Weitere 400 € kann man erhalten, wenn bei der gas- oder ölbetriebenen Zuheizung ein bislang vorhandener Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel ersetzt wird.
Maßnahmen und deren Förderung (Bafa, Stand 12.07.2010):
» Warmwasserbereitung bis 40 m² Kollektorfläche
Innovationsförderung Gebäudebestand ?: 180 € je m² Kollektorfläche
» kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung bis 40 m² Kollektorfläche (Flachkollektore mind. 9m², Röhrenkollektoren mind. 7m²)
Basisförderung Gebäudebestand*: 90 € je m² Kollektorfläche
400 € Kesseltauschbonus *2
500 € Kombinationsbonus *3
Effizienzbonus *4 - 0,5 x Basisförderung
Solarpumpenbonus 50 €
Innovationsförderung Gebäudebestand *1: 180 € je m² Kollektorfläche
» kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit mehr als 40 m² Kollektorfläche (nur Ein- und Zweifamilienhäuser)
Basisförderung Gebäudebestand*: 90 € je m² Kollektorfläche bis 40 qm, danach 45 €
400 € Kesseltauschbonus *2
500 € Kombinationsbonus *3
Effizienzbonus ? - 0,5 x Basisförderung
Solarpumpenbonus 50 €
» Erweiterung bestehender Solaranlagen
(muss nach Maßnahme Raumheizung, Prozesswärme- oder Kälteerzeugung dienen)
Basisförderung Gebäudebestand*: 45 € je m² Kollektorfläche
(Kesseltausch, Kombinations-, Effizienz- und Solarpumpenbonus können zusätzlich zur Basisförderung gewährt werden.
Kombinations- und Effizienzbonus sowie Kesseltausch- und Effizienzbonus sind nicht kumulierbar.)
*Gebäudebestand = Bauantrag vor dem 01.01.2009
*1 Innovationsförderung Gebäudebestand ⇒ besondere Anforderungen an Wärmeertrag, mind. 20 m² Kollektorfläche, mind. 3 Wohneinheiten
*2 Kesseltauschbonus ⇒ bis Ende 2010 befristet
*3 Kombinationsbonus ⇒ bei gleichzeitiger Installation von förderfähiger Biomasseanlage oder Wärmepumpe
*4 Effizienzbonus ⇒ bei Unterschreitung bestimmter Wärmeverlustwerte
