22.11.2011
Steuererleichterungen für Kleinfirmen vom Kabinett beschlossen
Ein Gesetzentwurf sieht vor, Unternehmen mit bis zu einem Umsatz in Höhe von 500.000 Euro mit der „Ist-Besteuerung“ zu veranlagen. Der Vorteil gegenüber der „Soll-Besteuerung“ ist, dass die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abgeführt werden muss, wenn der Kunde die Rechnung beglichen hat. Hiermit soll der Finanzspielraum der kleinen und mittleren Firmen erweitert werden. Eine entsprechende Regelung wurde bis Ende 2011 befristet im Sommer 2009, während der Finanzkrise eingeführt, hiermit soll sie nun unbegrenzt gesetzlich verankert werden.
