Hinweise Steuer & Handwerksleistungen
Einkommensteuer
• Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand
Unter den folgenden Voraussetzungen gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu den Herstellungskosten:
• Durchführung innerhalb von 3 Jahren nach Anschaffung
• die Aufwendungen übersteigen 15% der Anschaffungskosten (=anschaffungsnaher Herstellungsaufwand)
Entscheidend für die Ermittlung der 15%-Grenze sind alle bis zum Ablauf der Dreijahresfrist bereits durchgeführten Baumaßnahmen, für danach getätigte Leistungen gilt die Regelung für anschaffungsnahen Herstellungsaufwand nicht.
Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen
• Höchstbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen = 4.000 €
• Höchstbetrag für Handwerkerleistungen = 1.200 €
Gemäß Finanzverwaltung können diese Höchstbeträge nur haushaltsbezogen in Anspruch genommen werden, wenn ein gemeinsamer Haushalt während des gesamten Veranlagungszeitraums vorgelegen hat.
Dies bedeutet dann aber auch, dass im Falle von 2 Steuerzahlern, die im Laufe eines Jahres einen gemeinsamem Haushalt begründet oder aufgegeben haben( bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) jeder einzelne die vollen Höchstbeträge in Anspruch nehmen kann.
