Ist eine handwerkliche Tätigkeit gleich eine Handwerksleistung?
Viele Steuerzahlern wissen das sie haushaltsnahe Dienstleistungen, sondern auch Handwerksleistungen im privaten Haushalt steuerlich geltend machen können. Durch den Unterschied der Höhe der Absetzbarkeit, haushaltsnahe Dienstleistungen bis 4000 €/Jahr und Handwerkerleistungen bis 1200 €/Jahr, fragen sich viele woran sind diese Leistungen zu unterscheiden. Unter §35 des Einkommensteuergesetz steht das einfache Arbeiten, die auch von Mitgliedern des eigenen Haushalt ausgeführt werden können haushaltsnahe Dienstleistungen sind. Hierzu zählen u.a. Reinigungs-, Garten- oder Malerarbeiten. Handwerkerleistungen sind meist Tätigkeiten die von Handwerkern erbracht werden. Nun könnte man jedoch auf die Idee kommen kleine Schönheitsreparaturen oder Ausbesserungsarbeiten von einem Handwerksbetrieb ausführen zu lassen und diese steuerlich bei den haushaltsnahen Dienstleistungen anzusetzen. Leider sehen die bisherigen Urteile den Sachverhalt eindeutig, denn werden Leistungen von einem Handwerker ausgeführt sind diese auch dort anzusiedeln. Momentan ist dieser Sachverhalt beim Bundesfinanzhof anhängig (Az. VIR4/09).(9.2009)
