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13.11.2010

Steuerermäßigung Handwerkerleistungen bei Ehegatten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass zusammenveranlagte Eheleute die Steuerermäßigung für Handwerksleistungen nur einmal im Jahr bis zu einem Betrag von maximal 1.200 Euro beanspruchen können. Dies gilt auch, wenn die Ehegatten mehrere Wohnungen nutzen.