Steuerspartipp für Eigenheimbesitzer
Seit dem Wegfall der Eigenheimzulage gibt es außer dem Wohn-Riester keine Steuererleichterung mehr beim Kauf einer selbst genutzten Immobilie. Die einzige Ausnahme besteht beim Kauf eines unsanierten unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes.
Sofern der Käufer offiziell die Modernisierung übernimmt, kann er beim Finanzamt in den ersten 8 Jahren jeweils 9% und in den folgenden 4 Jahren 7% der Modernisierungskosten, die im Rahmen des Denkmalschutzes entstanden sind, geltend machen. Hierbei müssen strenge Bauauflagen beachtet und die Gesamtrentabilität des Projekts darf auch nicht aus dem Auge verloren werden.
Auswirkung der Förderung am Beispiel von Modernisierungskosten in Höhe von 200.000 €:
Eigennutzung des Käufers » jährliche Steuerminderung von 18.000 € auf 10 Jahre Das ergibt bei einem Spitzensteuersatz von 42 % eine Ersparnis von 75.600 €, die zur außerplanmäßigen Tilgung verwendet werden könnte. Grundlage hierzu ist ein Kredit mit ausreichend hoher Option auf Sondertilgung und einer Zinsbindung von 15 Jahren.
Der Steuereffekt kann durch die Vermietung eines denkmalgeschützten Altbaus noch erhöht werden. Für etwas risikofreudigere Vermieter, die kundige Geldanleger sind und sich zudem gut auf dem Immobilienmarkt auskennen, bietet sich eine endfällige Darlehenstilgung an. D.h. bis dahin werden nur Zinsen gezahlt, die beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden können und alle Überschüsse (Mieteinnahmen abzügl. Zinszahlungen zuzügl. steuerliche Sonderabschreibungen) werden angelegt.
Neben diesem Steuersparmodell können Vermieter unverändert Werbungskosten und weitere Abschreibungen von den Mieteinnahmen abziehen.
