Bodendämmung
Allgemein wird Bodendämmung als Überbegriff benutzt, wenn es darum geht, eine Bodenplatte von unten, eine Kellerdecke, einen Fußboden oder einen Dachboden zu dämmen.
Verschiedene Anforderungen bedürfen diverser unterschiedlicher Eigenschaften der einzelnen Wärmedämmungs-Varianten. Einen Überblick soll die nachfolgende Aufgliederung bieten:
Bodenplatte dämmen
Soll die Bodenplatte von unten gedämmt werden, muss die Dämmung verrottungsfest und druckfest sein sowie keinen Feuchtetransport zulassen. Als Dämmstoffe kommen hier meistens Styrodur, Polyurethan Hartschaum, Schaumglas und Foamglas zur Anwendung.
Wird die Bodenplatte von oben gedämmt, ist auf jeden Fall eine Sperrschicht gegen Feuchtigkeit als Dampfbremse vollflächig zu verlegen. Als Dämmmaterial können zusätzlich noch Steinwolle, Glaswolle, Styropor, Cellulosedämmung, Holzfaserdämmung und Korkdämmung verwandt werden.
Kellerdecke dämmen
Um nicht an Raumhöhe zu verlieren, wird vorwiegend von unten gedämmt. Als wichtigste Anforderung können die jeweiligen Landesbauordnungen aufgeführt werden. Die LBO sieht für die Kellerdecke in Einfamilienhäusern einen Mindestfeuerwiderstand von 30 Minuten (F30-B) vor. Hier hat sich Mineraldämmung am meisten verbreitet.
Wird von oben gedämmt, ist dies mit Steinwolle, Glaswolle, Polyurethan Hartschaum, Styropor, Cellulosedämmung, Holzfaserdämmung und Korkdämmung zu bewerkstelligen.
Fußboden dämmen
Soll bei der Fußboden-Dämmung möglichst eine fertige Oberfläche für Bodenbeläge wie Teppich, Laminat, Parkett oder Holzdielen entstehen, bietet sich Trockenestrich u.a. von den Herstellern Knauf und Fermacell an. Sind zusätzliche Anforderungen gestellt wie Schallschutz oder Höhenausgleich von Unebenheiten, kann dies ohne Weiteres mit Ausgleichschüttung oder Trittschalldä¤mmmatten erreicht werden.
Dachbodendecke dämmen
Grundsätzlich besteht für die oberste Geschossdecke zu beheizten Räumen eine Dämmpflicht seit der EnEV 2009. Diese Wärmedämm-Nachrüstverpflichtung wird ab 2012 auch für ungeheizte Geschossdecken gelten. Unterschieden wird hier jedoch unter Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser.
In Ein- und Zweifamilienhäuser sind Holzbalkendecken die gängige Wärmedämmung für den Dachboden. Hier kann einfach zwischen den Balken neues Wärmedämmungs-Material eingebracht werden.
Als begehbare Beplankung kann dann eine Schalung aus Rauspund, Dielen, OSB oder anderen Holzplattenwerkstoffen verlegt werden. Sind die Balkengefache schon gedämmt oder diese Decke in massiv ausgeführt, kann zusätzlich eine darüberliegende Dämmung verlegt werden.
Als Wärmedämmung für den Dachboden kommen die schon aufgeführten Materialien aus u.a. Mineral und Holzfaser zur Anwendung. Als besonders kostengünstig hat sich Zellulosedämmung als Einblasdämmung bei Holzbalkendecken und als Aufblasdämmung bei geschlossenen Decken herausgestellt.
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Wichtiger Hinweis:
Wie bei allen Arbeiten ist auch bei der Ausführung von Wärmedämmung der wichtigste Punkt, dass die Dämmung sauber, d.h. ohne Spalte und Fuge zu den flankierenden Bauteilen ausgefährt wird. Durch diese unbeabsichtigten Fugen kann es zu Kondensat und Feuchtigkeit an kalten Tagen kommen. Aber auch andere Maßnahmen wie Luftdichtigkeit sind hierfür entscheidend, deshalb sollte vorher immer eine bauphysikalische Überprüfung im Vordergrund stehen.
