Aktuelle DIN 1946-6 Lüftungskonzept für jedes Wohngebäude
Eine luftundruchlässige Gebäudehülle fordern die EnEv sowie DIN 4108-2 (Norm zum Mindestwärmeschutz). Gleichzeitig muss sichergestellt werden das ein ausreichender Luftwechsel zur Raumhygiene vorhanden ist. Soll dieser Luftwechsel wie bisher mit dem pauschalen Hinweis an den Auftraggeber, Mieter wie er die Fenster zu bedienen bzw. das er Lüften muss, also ohne nutzerunabhängige Lüftungsanlage ergeben sich Haftungsrisiken für Vermieter, Planer und Unternehmen. In der Aktuell überarbeiteten DIN 1946-6 (Lüftung von Wohnungen) verpflichtet die Architekten, Planer, Bauträgern und Bauherrn für jedes Wohngebäude ein schlüssiges Lüftungskonzept zu erstellen. Dadurch werden die aktuellen Anorderungen und Konsequenzen für das Lüftungsverhalten der Bewohner gegenübergestellt. Die verantwortlichen Planer, Bauherrn müssen für jedes Bauvorhaben, egal ob Neu-, oder Altbau dieses Lüftungskonzept erstellen. Darin enthalten müssen die Erfüllung der Raumluftqualität, Hygiene und Anforderung an den rationellen Energieeinsatz und Energienutzen sein. Ob freie, ventilatorgestütze Lüftung sind in der Norm für Neubau und Altbau sowie alle Lüftungsgrundsysteme behandelt. Dies betrifft alle Neubauten, Umbauten und Sanierung ab dem 1.Januar 2009.
